Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Kostenerstattungsverfahren in Kiel
Psychotherapie auch ohne Kassensitz möglich
Viele gesetzlich Versicherte stehen vor dem Problem: Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten sind oft mehrere Monate lang.
Das Gesetz (§ 13 Abs. 3 SGB V) sieht deshalb vor, dass Sie sich auch bei einer Privatpraxis für Psychotherapie behandeln lassen können – und Ihre Krankenkasse die Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernimmt.
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Wenn Sie trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung bekommen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis wie der unseren in Anspruch zu nehmen.
Wie läuft das ab?
- Kostenloses Kennenlerngespräch (Telefon, 15 Min)
Sie buchen zunächst ein kurzes, kostenfreies Telefonat (ca. 15 Minuten). Dabei besprechen wir Ihre aktuelle Situation, beantworten organisatorische Fragen und klären, ob ein Erstgespräch sinnvoll ist. - Termin über die Terminservicestelle (116 117)
Vor dem Start des Kostenerstattungsverfahrens müssen Sie bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (116 117) anrufen. - Sie erhalten dort einen Dringlichkeitscode und die Adresse eines kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Mit diesem Code vereinbaren Sie ein Erstgespräch („psychotherapeutische Sprechstunde“) bei einem Therapeuten mit Kassensitz.
- Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten das Formular PTV 11.
Darin sind die gestellte Diagnose, die Indikation für Psychotherapie sowie der voraussichtliche Behandlungsbedarf dokumentiert. Dieses Formular bildet die Grundlage für den Antrag auf Kostenerstattung bei den meisten Krankenkassen.
Besonders wichtig: Auf dem PTV 11 gibt es eine Option, mit der bestätigt wird, dass eine zeitnahe Behandlung notwendig ist.
Dieses Feld sollte unbedingt angekreuzt sein, denn viele Krankenkassen lehnen einen Antrag auf Kostenerstattung ab, wenn dieser Hinweis fehlt. Leider wird das Kreuz manchmal übersehen. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut dieses Feld ankreuzt, bevor Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. - Nachweis der erfolglosen Suche
Zusätzlich müssen Sie dokumentieren, dass Sie keinen freien Therapieplatz bei Kassentherapeut:innen gefunden haben.
Die geforderte Anzahl an Absagen variiert je nach Krankenkasse (manche verlangen wenige, andere 10–20). Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, wie viele Nachweise erforderlich sind. - Antrag bei der Krankenkasse
Mit dem Formular PTV 11, Ihrer Dokumentation und einer Bestätigung von uns stellen Sie den Antrag auf Kostenerstattung. - Therapiebeginn
Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Psychotherapie in unserer Praxis beginnen.
Kosten im Kostenerstattungsverfahren
- Das Honorar pro psychotherapeutischer Sitzung (50 Minuten) beträgt 169,05 € (nach GOÄ-Ziffern).
- Beim Kostenerstattungsverfahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen anteiligen Betrag, dessen Höhe von Kasse zu Kasse variiert. Erfahrungsgemäß liegt die Erstattung, je nach Krankenkasse, zwischen ca. 80 € und 134 € pro Sitzung.
Da unser Honorarsatz über diesen Erstattungsbeträgen liegt, tragen Sie die Differenz zwischen dem erstatteten Betrag und dem vereinbarten Honorar selbst.
Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Vorteile des Kostenerstattungsverfahrens
- Deutlich kürzere Wartezeiten, oft zeitnaher Beginn möglich
- Therapie bei approbierten Psychotherapeut:innen mit langjähriger Erfahrung
- Gleichwertige Qualität wie bei einer Kassenpraxis, da die gleiche Ausbildung und Approbation zugrunde liegt
- Individuelle Betreuung ohne die typischen Hürden langer Wartelisten
Häufige Fragen (FAQ)
- Übernimmt jede Krankenkasse die Kosten?
Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten im Kostenerstattungsverfahren, jedoch nicht alle. Manche bieten alternative Modelle an, z. B. Videotherapie oder Verträge mit bestimmten Online-Anbietern.
Deshalb empfehlen wir dringend, vorab Ihre Krankenkasse anzurufen und nachzufragen, ob das Kostenerstattungsverfahren für Sie infrage kommt. - Muss ich die Kosten vorstrecken?
Ja, Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie zunächst begleichen. Ihre Krankenkasse überweist Ihnen dann den Erstattungsbetrag zurück. - Wie lange dauert die Genehmigung?
In der Regel dauert die Genehmigung ca. 3–4 Wochen, abhängig von Ihrer Krankenkasse.
Fazit
Das Kostenerstattungsverfahren ist eine gute Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, zeitnah eine qualifizierte Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, wenn Kassenpraxen keine freien Plätze anbieten können.
Mit einem Honorar von 169,05 € pro Sitzung liegt unser Preis transparent im Rahmen der GOÄ.
Kontakt
Telefon: 043170575201
E-mail: Kontakt@yarahmadi-psychotherapie.de
Anschrift: Blücherplatz 17, 24105 Kiel